Als freiberuflicherWahltherapeut wird ein Teil Ihrer Kosten von der Krankenkasse rückerstattet.
Um Ihnen die genauen Kosten und Ihren Selbstbehalt ausrechnen zu können benötige ich die Anzahl und Art der von der Kasse bewilligten Maßnahmen. Bewilligungen übernehmen wir auch gerne mittels Faxgerät in der Praxis.